Kanzlei Stahl Friedrich-Ebert-Straße 24 46535 Dinslaken
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Vollmacht
Wenn Sie von mir vertreten werden möchten, können Sie zur Beschleunigung der Sache mir gerne per E-Mail Ihr Rechtsproblem schildern und die Vollmacht, die Sie hier ebenfalls ausdrucken können, mir im Original zusenden. Bitte beachten Sie, dass eine rechtsanwaltliche Tätigkeit nach außen nur möglich ist, wenn ich mich gegenüber Dritten oder gegenüber Behörden, für die ich im Rahmen des Mandatsverhältnisses tätig werden soll, eine Legitimation nachweise. Diese Legitimation erfolgt in der Regel durch Vorlage der schriftlichen Vollmacht. Die Vollmachtserklärung ist jederzeit gegenüber der bevollmächtigten Rechtsanwältin oder aber auch gegenüber Dritten, mit denen die Rechtsanwältin gerade verhandelt, widerrufbar. Allerdings ist dies in der Regel nicht üblich. Die Vorlage der Originalvollmacht ist in der Regel notwendig, jedoch spätestens auf Verlangen der Gegenseite vorzulegen. Es ist daher sinnvoll, diese Vollmacht nach der Unterzeichnung zunächst per Telefax hier zuzusenden und anschließend im Original auf dem Postweg zu überbringen. Bitte achten Sie beim Ausfüllen der Vollmacht auf eine leserliche Schreibweise des Namens. Wünschenswert ist vorsorglich, dass Sie Ihre Telefonnummer mit angeben, damit gegebenenfalls Rückfragen gestellt werden können.
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