Kanzlei Stahl    Friedrich-Ebert-Straße 24    46535 Dinslaken



Beate Stahl
Rechtsanwältin



Arbeitsrecht



Als besonderen Schwerpunkt 

meiner Tätigkeiten habe ich das 

Arbeitsrecht gewählt. 

Arbeitsverhältnisse bergen in 

besonderem Maße Konfliktpotenzial.

Die Arbeitsgerichte legen hierüber

in großem Maß Zeugnis ab.

Für diese Belange stehe ich zur Verfügung.

Insbesondere:


  • Entwerfen von Arbeitsverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Überprüfung von
    Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis einschließlich Kündigungsschutzklagen
  • Überprüfung und Verhinderung von Benachteiligungen aufgrund des seit dem 18.08.2006 in Kraft     getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie Geltendmachung von Ansprüchen aus Pflichtverstößen (dieses Gesetz führt zu einschneidenden Änderungen im deutschen Arbeitsrecht und damit verbundenen großen Unsicherheitsfaktoren)