Beate Stahl
Rechtsanwältin
Arbeitsrecht
Als besonderen Schwerpunkt
meiner Tätigkeiten
habe ich das
Arbeitsrecht gewählt.
Arbeitsverhältnisse bergen in
besonderem Maße Konfliktpotenzial.
Die Arbeitsgerichte legen hierüber
in großem Maß Zeugnis ab.
Für diese Belange stehe ich zur Verfügung.
Insbesondere:
- Entwerfen von
Arbeitsverträgen
- Außergerichtliche und
gerichtliche Überprüfung von
Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
einschließlich Kündigungsschutzklagen
- Überprüfung und Verhinderung
von Benachteiligungen aufgrund des seit dem 18.08.2006 in Kraft
getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(AGG) sowie Geltendmachung von Ansprüchen aus Pflichtverstößen (dieses
Gesetz führt zu einschneidenden Änderungen im deutschen Arbeitsrecht
und damit verbundenen großen Unsicherheitsfaktoren)